Evropská Unie

Geschichte der Europäischen Union

Der 2. Weltkrieg (1939-1945) zerstörte die europäische Wirtschaft und deren Verflechtungen. Die Vereinigten Staaten verbanden ihre Wiederaufbauhilfe (vgl. "Marshall-Plan") mit der Forderung nach einer Einigung. Einige Europäer hofften, dies würde soweit führen, dass man sich auf die Einrichtung eines vereinigten europäischen Staates verständigen könnte (vgl. Churchills Rede in Zürich vom 19. September 1946). Doch der Gedanke eines vereinten Europas wurde durch den Beginn des Kalten Krieges und durch das anhaltende Misstrauen gegenüber der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland behindert. Zudem führte die Uneinigkeit zwischen den USA und der UdSSR bekanntlich zum "Eisernen Vorhang"; so dass der Marshall-Plan schliesslich nur kapitalistische Staaten begünstigte.

Gründungsphase
Zwei Franzosen - der Staatsbeamte Jean Monnet und der Aussenminister Robert Schuman - waren der Auffassung, Frankreich und Deutschland könnten ihre bestehenden Gegensätze überwinden, wenn man ihnen wirtschaftliche Anreize zu einer Zusammenarbeit bieten würde. Im Mai 1950 schlug Schuman eine gemeinsame Einrichtung vor, die die Kohle- und Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich koordinieren sollte. Die Mitgliedschaft war auch für andere westeuropäische Länder offen. So unterzeichneten Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten 1951 den Vertrag von Paris. Die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS) wurde 1951 gegründet, der Vertrag am 25. Juli 1952 ratifiziert. In der Präambel des Gründungsvertrages der EGKS heisst es, Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten seien entschlossen, "durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren." Die Organisation gliederte sich nach dem Prinzip der Gewaltentrennung in eine Kommissionsbehörde, eine parlamentarische Versammlung und einen Gerichtshof. Die sechs Gründerstaaten handelten schon ein Jahr später eine "Europäische Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) aus und planten die Schaffung einer politischen Gemeinschaft (EPG). 1954 lehnte die französische "Assemblée nationale" aber den Plan der EVG ab und liess so auch die EPG platzen. Doch bereits 1957 wurden mit den "Römischen Verträgen" die Atomgemeinschaft EURATOM und die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) nach dem Vorbild der EGKS geschaffen. Das Ziel der EURATOM war die Förderung der friedlichen Nutzung nuklearer Techniken; ihre Bedeutung blieb aber gering, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten. Mit der EWG aber wurde die gemeinsame Politik von den Bergbauprodukten auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Aussenhandel ausgeweitet. Die Zollunion trat am 1.1.1958 in Kraft, bereits damals wurde beschlossen, innerhalb von 12 (!) Jahren einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, der die sogenannten "Vier Freiheiten" der Waren, der Personen, der Dienstleistungen und des Kapitals verwirklichen sollte.

Konkurrenzphase
Als Antwort auf die EWG gründeten Grossbritannien, Dänemark, Österreich, Portugal und die Schweiz 1960 die "Europäische Freihandelsassoziation" (EFTA); sie begrüssten die Errichtung eines Binnenmarktes, wollten aber aus politischen Gründen der EWG nicht beitreten. Schon 1961 begann Grossbritannien über eine Mitgliedschaft zu verhandeln, doch 1963 und 1967 legte der französische Präsident Charles de Gaulle, besonders aufgrund der engen britischen Beziehungen zu den USA, sein Veto ein. Die im EWG-Vertrag festgelegten wirtschaftlichen Grundsätze wurden nach und nach in die Praxis umgesetzt, und im Juli 1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften (EWG, EGKS und EURATOM) unter dem gemeinsamen Dach der "Europäischen Gemeinschaft" zusammen; formell blieben die drei Gemeinschaften erhalten, alle Organe wurden nun aber zusammengelegt. Zudem wurde der Ministerrat gestärkt, damit die Kommission nicht zu mächtig wird. Nach der Vollendung der Zollunion 1968 wurde im Dezember 1969 in Den Haag auf Vorschlag des neuen französischen Präsidenten Pompidous zum ersten Mal ein Gipfeltreffen der Staatsoberhäupter aller Mitgliedstaaten abgehalten. Der Gipfel ebnete den Weg für die Schaffung eines dauerhaften Finanzierungssystems der EG, für eine erweiterte aussenpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedernationen und für die Erweiterung. Nach einjährigen Verhandlungen mit Dänemark, Grossbritannien, Irland und Norwegen wurden die ersten drei im Januar 1973 aufgenommen, letzteres lehnte den Beitritt in einem Plebiszit ab. Damit bildeten die "EG der Neun" und die Rest-EFTA, der inzwischen noch die nordischen Staaten Finnland, Island, Norwegen und Schweden beigetreten waren, quasi eine grosse Freihandelszone. Doch für die EG blieb das grosse wirtschaftliche Ziel ein uneingeschränkter Binnenmarkt. 1975 schloss die EG den Lomé-Vertrag mit den AKP-Staaten (ehemalige Kolonien von EG-Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) ab. 1979 wurde ein "Europäisches Währungssystem" (EWS) eingerichtet, das als Vorläufer der gemeinsamen Währung betrachtet werden kann. Griechenland trat der EG 1981 bei; ihm folgten 1986 nach achtjährigen Verhandlungen Spanien und Portugal. 1987 wurde erstmals eine umfassende Änderung der Gründungsverträge vorgenommen, aus der die sog. "Einheitliche Europäische Akte" (EEA) hervorging. Der Termin für die Errichtung des gemeinsamen Binnenmarktes wurde immer wieder verschoben, schliesslich auf den 1. Januar 1993 festgesetzt.

Nach der Wende
Nach der stillen Revolution im Osten war die EG zu der Grossmacht in Europa geworden; ohne grosse Diskussion galten die fünf neuen deutschen Bundesländer sofort als Unionsgebiet. 1992 wurde die EG mit dem Maastrichter Vertrag in die "Europäische Union" umgewandelt; neue Politikfelder sind: Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Konsumentenschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Aussen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres. Mit den verbliebenen EFTA-Staaten wurde zu Beginn der 90er-Jahre über ihre Integration in den gemeinsamen Binnenmarkt verhandelt, EU- und EFTA-Gebiet sollten zum "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR) verschmelzen. Schliesslich wurde das Vertragswerk im Sommer 1992 vollendet; Österreich, Island, Norwegen, Finnland, Schweden und Liechtenstein ratifizierten den EWR. In der Schweiz entschied sich das Volk am 6. Dezember 1992 dagegen. Die Regierungen von Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen führten in der Folge Beitrittsverhandlungen, die 1.1.1995 (nur) zum "Europa der 15" führten; das norwegische Volk hatte sich zum zweiten Mal gegen eine Mitgliedschaft ausgesprochen. Die Schweiz wählte den bilateralen Weg und hat am 21. Mai 2000 dem Verhandlungsresultat des Bundesrates zugestimmt. Doch noch muss das Abkommen über den freien Personenverkehr, das nationale Rechte betrifft, in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Die Union verfolgt folgende Ziele:

  • Einführung einer Unionsbürgerschaft (Grundrechte; Freizüggigkeit; Bürgerrechte und politische Rechte);
  • Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres);
  • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Binnenmarkt -Vor 1993 hatte jedes Land in Europa seine eigenen Grenzen. Dort wurden die Pässe kontrolliert und Zölle eingehoben. Diese Zölle hatten die Aufgabe, die Wirtschaft des eigenen Landes zu schützen. 1993 beschlossen die 15 Mitgliedstaaten der EU, die Zölle abzuschaffen.Damit wurde die EU zu einem "Binnenmarkt". Das bedeutet, dass es innerhalb der EU keine Grenzen mehr gibt. Für die Wirtschaft sind die 15 EU-Länder zu einem Land geworden. Auch können die BürgerInnen der EU wählen, in welchem EU-Land sie arbeiten, wohnen oder studieren wollen, und wo sie ihre Waren kaufen oder verkaufen. Das heißt, der Binnenmarkt verwirklicht vier Freiheiten:
  • Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital ); Euro, die gemeinsame Währung; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionale Entwicklung; Umweltschutz);
  • Einheitliches Auftreten Europas in der Welt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Die Europäische Union in der Welt).

Die der EU zugewiesenen Aufgaben werden nach dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit durch folgende fünf Institutionen wahrgenommen, die jeweils spezifische Aufgaben haben:

  • Europäisches Parlament (wird von der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten gewählt);
  • Rat der Europäischen Union (setzt sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen);
  • Europäische Kommission (treibende Kraft und ausführendes Organ);
  • Europäischer Gerichtshof (Wahrung des Rechts);
  • Rechnungshof (solides und effizientes Finanzmanagement des EU-Haushalts).

Fünf weitere Institutionen sind Teil der Europäischen Union:

  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuß (vertritt den Standpunkt der organisierten Bürgergesellschaft zu wirtschaftlichen und sozialen Themen);
  • Ausschuss der Regionen (vertritt den Standpunkt regionaler und kommunaler Behörden zu Themen wie Regionalpolitik, Umwelt und Bildung);
  • Europäischer Bürgerbeauftragter (untersucht Beschwerden der Bürger über Mißstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe bzw. der EU-Institutionen);
  • Europäische Investitionsbank (unterstützt die Ziele der EU durch die Finanzierung öffentlicher und privater Langzeitinvestitionen)
  • Europäische Zentralbank (zuständig für Währungspolitik und Devisengeschäfte).


Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Texte gewährleistet.
2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.
3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.

Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.
Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Ausbildung, Telekommunikation ...
Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben:
1. Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr.
2. Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
3. Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen.
4. Er teilt die Haushaltsbefugnis des Parlaments.
5. Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
6. Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
1. Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
2. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
3. Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
4. Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Gerichtshof
Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.

Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene.

Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus. Sie führt Devisengeschäfte durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß vertritt gegenüber der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament die Gesichtspunkte und Interessen der organisierten Zivilgesellschaft. Er muß zu Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden und kann darüber hinaus Stellungnahmen abgeben zu Fragen, die ihm wichtig erscheinen.

Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen sorgt für die Wahrung der lokalen und regionalen Identitäten und Vorrechte. Er muss in Bereichen wie denen der Regionalpolitik, des Umweltschutzes und der Ausbildung gehört werden. Er besteht aus Vertretern der Gebietskörperschaften.

Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution der Europäischen Union. Sie finanziert Investitionsvorhaben, um zu einer ausgewogenen Entwicklung der Union beizutragen.

Bürgerbeauftragter
Der europäische Bürgerbeauftragte kann von allen in der Union ansässigen natürlichen (Bürger) und juristischen Personen (Einrichtungen, Unternehmen) befasst werden, wenn diese meinen, dass sie von den Gemeinschaftsinstitutionen oder -organen nicht korrekt behandelt wurden

Die EU hat sich mit der gemeinsamen Währung "Euro" ein grosses Ziel gesetzt, bereits 2002 sollen die nationalen Währungen aufgegeben werden. Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.
Ein weiteres heikles Thema, das die EU in Zukunft beschäftigen wird, ist die geplante "Osterweiterung"; es klaffen beträchtliche Unterschiede zwischen dem Sozialstandard der EU- und der beitrittswilligen ost- und südosteuropäischen Ländern.

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