Rechtsformen der Unternehmen

Abkürzungen wie AG, GmbH, OHG, KG und viele andere bezeichnen verschiedene Rechtsformen der Unternehmen. Ihre Wahl wird beeinflusst durch den Kapital- und Finanzbedarf, steuerliche Gründe sowie Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. Man unterscheidet zuerst zwei große Gruppen – die Kapital- und Personengesellschaften.
Bei den Ersten steht das Kapital im Vordergrund. Eine Beteiligung ohne Kapital ist nicht möglich, eine persönliche Mitarbeit nicht erforderlich. Bei den Personengesellschaften ist dagegen die persönliche Mitarbeit wichtig. Eine Kapitalbeteiligung ist nicht erforderlich, aber üblich.
Typische Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
AG – es handelt sich um größere Kapitalvereinigung.
Das Stammkapital (mindestens 1 Mio. Kč in der ČR, in der BRD 100 000 DM) ist in bestimmte Aktienanzahl verteilt.
Aktie – ein Wertpapier, das dem Aktieninhaber vermöglicht einen Anteil zu haben:
- an der Leitung der AG
- an dem Gewinn der AG
- an der Stammkapitalverteilung beim Untergang der AG.
Aktien: Namens-, Inhabers-, Arbeitnehmer- oder Prioritätsaktien.
Die AG können eine oder mehrere entweder natürliche oder juristische Personen gründen.
Die Gesellschafter (sogenannte Aktionäre) sind am Kapital beteiligt und haften nur mit ihrer Einlage. Die Geschäfte werden vom Vorstand geführt - d.h. von Managern, die nicht unbedingt finanziell am Unternehmen beteiligt sein müssen.
GmbH – für kleinere und mittlere Unternehmen mit kleinerer Kapita- und Kreditbasis. GmbH ist sehr verbreitet.
Das Stammkapital wird von den im voraus festgesetzten Einlagen der mitglieder gebildet (mindestens 100 000 Kč und von einem Gesellschafter min. 20 000 Kč in der ČR und in der BRD gesamt 50 000 DM).
Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. GmbH kann eine maximal 50 entweder natürliche oder juiristische Personen Gründen. Ihre Führung liegt in den Händen eines oder mehrerer Geschäftsführer.

Zu den wichtigsten Personengesellschaften gehören vor allem die Offene handelsgesellschaft (OHG), die Stille Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft (KG).

In der KG schließen sich zwei oder mehrere Gesellschafter zu einer gemeinsamen Firma zusammen. Gegenüber den Gläubigern der Firma haften sie unbegrenzt (auch mit ihrem Privatvermögen). Im Gesellschaftsvertrag muß stehen:
- der Handelsname und der sitz der Gesellschaft,
- der Unternehmungsgegenstand,
- die Namen der Gründer,
- die Personen, die berechtigt sind, im Namen der Gesellschaft zu handeln.

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